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Geschäftsbedingungen

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Ganz ohne Bürokratie geht es leider nicht ! Deshalb einige wichtige Angaben, die gesetzlich vorgeschrieben sind:

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1. AGB:

Allen Lieferungen und Leistungen von Anamystica.de (im folgenden ANAMYSTICA genannt) in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ANAMYSTICA dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, vereinbart.

Lieferung:

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Nach Bestelleingang werden wir- soweit möglich- Ihre Wünsche umgehend nach Zahlungseingang bearbeiten.

Nicht immer ist a l l e s vorrätig, deshalb können eventuell auch Lieferungsverzögerungen auftreten.

Im Normalfall beträgt die Lieferungszeit 7-10 Tage nach Zahlungserhalt.

Bei längerer Lieferungszeit werden wir Sie schnellstens informieren, oder- bei Bedarf- den bezahlten Betrag auf Ihr Konto zurücküberweisen.

DRAHTKUNST: Unsere Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Es bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung bei Nutzung unserer Bilder und zu kommerzieller Verwendung unserer Ideen! Bei Zuwiderhandlung werden wir rechtliche Schritte vornehmen!

Unsere Drahtkunst-Objekte können kleinere Größenabweichungen enthalten, da sie von Hand produziert und nicht industrialisiert sind.

ZAHLUNG UND VERSAND:

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Der Käufer zahlt den Kaufpreis und das Porto per Vorausüberweisung.

Verpackungskosten geht zu unseren Lasten.

Der Versand erfolgt versichert ab einem Betrag von 20,00 Euro.

Kleinere Sendungen können auch als Einschreiben im Brief oder Päckchen verschickt werden.

WIDERRUFSRECHT + REKLAMATION

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1. Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr

gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 1 Monat nach Erhalt der Ware

widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich

(eine E-Mail, z.B. an genügt) und durch portofreie Rücksendung

der Ware erfolgen. Bitte nehmen Sie vor der Rücksendung unbedingt Kontakt per

email mit uns auf!

Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, da wir ansonsten die Annahme verweigern!

2. Bei begründeter Reklamation erstatten wir Ihnen den Portobetrag umgehend zurück.

Offensichtlich abgenutzte Waren/ Textilien sind vom Umtausch ausgeschlossen!

Ebenso Textilien, die im Intimbereich getragen werden, sind vom Umtausch aus hygienischen

Gründen ausgeschlossen.

Dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie

Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.

Kleinere Farb-Stoff- und Ausführungsabweichungen behalten wir uns vor!

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Mit Abgabe Ihres Gebotes/Kaufauftrages geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.

Sie können unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit auf dieser Website einsehen. Ihre konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht per Internet abrufbar.

3. Datenschutz

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Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Wir informieren unsere Kunden und Interessenten in unregelmäßigen Abständen über Neuerung und Produktinfos ausschließlich per Newsletter. Ihr Einverständnis hierzu können Sie jederzeit per email widerrufen.

Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an oder Adresse im Impressum/ Buttler-Toh...

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.Verwendung von lizenzierten Verpackungen

Nach § 6 VerpackV n.F. muss sich ein Hersteller oder Vertreiber, der erstmals mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringt, zur Gewährleistung einer flächendeckenden Entsorgung dieser Verpackungen an einem sog. dualen System beteiligen. Verkaufsverpackungen dürfen an private Endverbraucher nur abgegeben werden, wenn sich die Hersteller und Vertreiber mit diesen Verpackungen an einem dualen System beteiligen. Eine Selbstentsorgungslösung, wie sie die alte Verpackungsverordnung als Alternative erlaubt, ist ab dem 01.01.2009 im Internethandel nicht mehr möglich!

Bei Produktverpackungen wird in der Regel bereits der Hersteller/Lieferant an einem dualen System beteiligt sein, da er diese Verpackungen zusammen mit dem Produkt erstmals in den Verkehr bringt und die Produktverpackung typischerweise auch beim privaten Endverbraucher anfällt. Bei Versandverpackungen und Füllmaterial ist der Versandhändler selbst verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen, da er dieses Material erstmals als Verpackung in den Verkehr bringt. Für den Hersteller der Verpackung besteht keine Beteiligungspflicht, da er die Verpackung lediglich als eigenständiges Produkt vertreibt. Lassen Sie sich bei weiteren Fragen dazu anwaltlich beraten.

Grundsätzlich gilt folgende Regel: Sämtliches Verpackungs- und Versandmaterial, was beim privaten Endverbraucher ankommt (z.B. Produktverpackung, Versandverpackung und Füllmaterial), muss bei einem dualen System durch Sie und/oder einem Hersteller/Lieferanten lizenziert sein.

Werden bestimmte materialabhängige Mengenschwellen (80 Tonnen bei Glas, 50 Tonnen bei Papier, Pappe, Kartonagen sowie 30 Tonnen bei den übrigen Materialien) überschritten, muss zusätzlich eine sog. Vollständigkeitserklärung abgegeben und hinterlegt werden.

VERPACKUNGSVERORDNUNG

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Die Verpackungsverordnung unterscheidet zwischen Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen. Allerdings zählen unabhängig von ihrem ursprünglichen Charakter alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, als Verkaufsverpackungen. Eingeschlossen hiervon ist auch das gesamte sonstige Verpackungsmaterial, also Chips, Holzwolle, umhüllende Folien, Versandkartons, Luftpolstertaschen, und so weiter. Die Registrierungspflicht gilt daher für alle Verpackungen und Verpackungsmaterialien, die beim privaten Endverbraucher anfallen.

Nach § 10 VerpackV n.F. ist von jedem Hersteller oder Vertreiber, der bestimmte materialabhängige Mengenschwellen (80 Tonnen bei Glas, 50 Tonnen bei Papier, Pappe, Kartonagen sowie 30 Tonnen bei den übrigen Materialien) überschreitet, jährlich bis zum 1. Mai eines Kalenderjahres für sämtliche von ihm mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die er im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in den Verkehr gebracht hat, eine sog. Vollständigkeitserklärung, die von einem Wirtschaftsprüfer, einem Steuerberater, einem vereidigten Buchprüfer oder einem unabhängigen Sachverständigen geprüft wurde, abzugeben und bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) in elektronischer Form für jeweils drei Jahre zu hinterlegen.

Die Vollständigkeitserklärung umfasst Angaben zu Materialart und Masse der im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Materialarten. Außerdem muss angegeben werden, welche Verpackungen bei den dualen Systemen lizenziert wurden.

Die Industrie- und Handelskammern haben die Öffentlichkeit im Internet laufend darüber zu informieren, wer eine Vollständigkeitserklärung abgegeben hat. Sie haben zudem jeder Behörde, die für die Überwachung der abfallwirtschaftlichen Vorschriften zuständig ist, Einsicht in die hinterlegten Vollständigkeitserklärungen zu gewähren.

Hinweis: Die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung ist erstmals am 01.05.2009 fällig. Da die Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung aber bereits seit dem 05.04.2008 gilt und sich die Erklärung auf das vorangegangene Kalenderjahr bezieht, müssen Sie bereits jetzt entsprechende Nachweise über die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen sichern.


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