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Geschäftsbedingungen
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Ganz ohne Bürokratie geht es leider nicht ! Deshalb
einige wichtige Angaben, die gesetzlich vorgeschrieben sind:
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1. AGB:
Allen Lieferungen und Leistungen von Anamystica.de (im folgenden ANAMYSTICA genannt) in Erfüllung
von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit
seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
von ANAMYSTICA dies gilt auch für eine Abbedingung des
Schriftformerfordernisses.
Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand
für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden
Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen,
der Sitz des Verkäufers, vereinbart.
Lieferung:
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Nach Bestelleingang werden wir- soweit möglich- Ihre Wünsche
umgehend nach Zahlungseingang bearbeiten.
Nicht immer ist a l l e s vorrätig, deshalb können
eventuell auch Lieferungsverzögerungen auftreten.
Im Normalfall beträgt die Lieferungszeit 7-10 Tage nach
Zahlungserhalt.
Bei längerer Lieferungszeit werden wir Sie schnellstens
informieren, oder- bei Bedarf- den bezahlten Betrag auf Ihr
Konto zurücküberweisen.
DRAHTKUNST: Unsere Produkte sind urheberrechtlich geschützt.
Es bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung bei Nutzung unserer
Bilder und zu kommerzieller Verwendung unserer Ideen! Bei
Zuwiderhandlung werden wir rechtliche Schritte vornehmen!
Unsere Drahtkunst-Objekte können kleinere Größenabweichungen
enthalten, da sie von Hand produziert und
nicht industrialisiert sind.
ZAHLUNG UND VERSAND:
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Der Käufer zahlt den Kaufpreis und das Porto per Vorausüberweisung.
Verpackungskosten geht zu unseren Lasten.
Der Versand erfolgt versichert ab einem Betrag von 20,00
Euro.
Kleinere Sendungen können auch als Einschreiben im Brief
oder Päckchen verschickt werden.
WIDERRUFSRECHT + REKLAMATION
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1. Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an
Ihre Bestellung nicht mehr
gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 1 Monat nach Erhalt
der Ware
widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten
und kann schriftlich
(eine E-Mail, z.B. an genügt) und durch
portofreie Rücksendung
der Ware erfolgen. Bitte nehmen Sie vor der Rücksendung
unbedingt Kontakt per
email mit uns auf!
Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, da wir ansonsten die Annahme verweigern!
2. Bei begründeter Reklamation erstatten wir Ihnen den
Portobetrag umgehend zurück.
Offensichtlich abgenutzte Waren/ Textilien sind vom Umtausch
ausgeschlossen!
Ebenso Textilien, die im Intimbereich getragen werden, sind
vom Umtausch aus hygienischen
Gründen ausgeschlossen.
Dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware
einer Prüfung unterziehen, wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre,
und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung
zurückschicken.
Kleinere Farb-Stoff- und Ausführungsabweichungen behalten
wir uns vor!
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Mit Abgabe Ihres Gebotes/Kaufauftrages geben Sie eine verbindliche
Bestellung ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung
folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag
kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung
der Waren zustande.
Sie können unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) jederzeit auf dieser Website einsehen. Ihre konkreten
Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht per Internet
abrufbar.
3. Datenschutz
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Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur
Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter
Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze
(BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns
gespeichert und verarbeitet. Wir informieren unsere Kunden
und Interessenten in unregelmäßigen Abständen
über Neuerung und Produktinfos ausschließlich per
Newsletter. Ihr Einverständnis hierzu können Sie
jederzeit per email widerrufen.
Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung,
Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte
wenden Sie sich an oder Adresse im Impressum/
Buttler-Toh...
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich
Ihrer Hausadresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche
und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter.
Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die
zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen
(z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen
und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut).
In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der
übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche
Minimum.Verwendung von lizenzierten Verpackungen
Nach § 6 VerpackV n.F. muss sich ein Hersteller oder
Vertreiber, der erstmals mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen,
die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen,
erstmals in den Verkehr bringt, zur Gewährleistung einer
flächendeckenden Entsorgung dieser Verpackungen an einem
sog. dualen System beteiligen. Verkaufsverpackungen dürfen
an private Endverbraucher nur abgegeben werden, wenn sich
die Hersteller und Vertreiber mit diesen Verpackungen an einem
dualen System beteiligen. Eine Selbstentsorgungslösung,
wie sie die alte Verpackungsverordnung als Alternative erlaubt,
ist ab dem 01.01.2009 im Internethandel nicht mehr möglich!
Bei Produktverpackungen wird in der Regel bereits der Hersteller/Lieferant
an einem dualen System beteiligt sein, da er diese Verpackungen
zusammen mit dem Produkt erstmals in den Verkehr bringt und
die Produktverpackung typischerweise auch beim privaten Endverbraucher
anfällt. Bei Versandverpackungen und Füllmaterial
ist der Versandhändler selbst verpflichtet, sich an einem
dualen System zu beteiligen, da er dieses Material erstmals
als Verpackung in den Verkehr bringt. Für den Hersteller
der Verpackung besteht keine Beteiligungspflicht, da er die
Verpackung lediglich als eigenständiges Produkt vertreibt.
Lassen Sie sich bei weiteren Fragen dazu anwaltlich beraten.
Grundsätzlich gilt folgende Regel: Sämtliches Verpackungs-
und Versandmaterial, was beim privaten Endverbraucher ankommt
(z.B. Produktverpackung, Versandverpackung und Füllmaterial),
muss bei einem dualen System durch Sie und/oder einem Hersteller/Lieferanten
lizenziert sein.
Werden bestimmte materialabhängige Mengenschwellen (80
Tonnen bei Glas, 50 Tonnen bei Papier, Pappe, Kartonagen sowie
30 Tonnen bei den übrigen Materialien) überschritten,
muss zusätzlich eine sog. Vollständigkeitserklärung
abgegeben und hinterlegt werden.
VERPACKUNGSVERORDNUNG
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Die Verpackungsverordnung unterscheidet zwischen Verkaufsverpackungen,
Umverpackungen und Transportverpackungen. Allerdings zählen
unabhängig von ihrem ursprünglichen Charakter alle
Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, als
Verkaufsverpackungen. Eingeschlossen hiervon ist auch das
gesamte sonstige Verpackungsmaterial, also Chips, Holzwolle,
umhüllende Folien, Versandkartons, Luftpolstertaschen,
und so weiter. Die Registrierungspflicht gilt daher für
alle Verpackungen und Verpackungsmaterialien, die beim privaten
Endverbraucher anfallen.
Nach § 10 VerpackV n.F. ist von jedem Hersteller oder
Vertreiber, der bestimmte materialabhängige Mengenschwellen
(80 Tonnen bei Glas, 50 Tonnen bei Papier, Pappe, Kartonagen
sowie 30 Tonnen bei den übrigen Materialien) überschreitet,
jährlich bis zum 1. Mai eines Kalenderjahres für
sämtliche von ihm mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen,
die er im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in den Verkehr
gebracht hat, eine sog. Vollständigkeitserklärung,
die von einem Wirtschaftsprüfer, einem Steuerberater,
einem vereidigten Buchprüfer oder einem unabhängigen
Sachverständigen geprüft wurde, abzugeben und bei
der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer
(IHK) in elektronischer Form für jeweils drei Jahre zu
hinterlegen.
Die Vollständigkeitserklärung umfasst Angaben zu
Materialart und Masse der im vorangegangenen Kalenderjahr
in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen, aufgeschlüsselt
nach verschiedenen Materialarten. Außerdem muss angegeben
werden, welche Verpackungen bei den dualen Systemen lizenziert
wurden.
Die Industrie- und Handelskammern haben die Öffentlichkeit
im Internet laufend darüber zu informieren, wer eine
Vollständigkeitserklärung abgegeben hat. Sie haben
zudem jeder Behörde, die für die Überwachung
der abfallwirtschaftlichen Vorschriften zuständig ist,
Einsicht in die hinterlegten Vollständigkeitserklärungen
zu gewähren.
Hinweis: Die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung
ist erstmals am 01.05.2009 fällig. Da die Pflicht zur
Abgabe einer Vollständigkeitserklärung aber bereits
seit dem 05.04.2008 gilt und sich die Erklärung auf das
vorangegangene Kalenderjahr bezieht, müssen Sie bereits
jetzt entsprechende Nachweise über die von Ihnen in Verkehr
gebrachten Verpackungen sichern.
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